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Hausverwaltung

Da Hausverwaltung auch Vertrauenssache ist, heißt das für uns mehr als nur „verwalten". Durch erworbene Erfahrung -seit 1984- in mehreren Sparten der Immobilienverwaltung können wir eine umfassende Betreuung Ihres Haus- und Grundbesitzes garantieren und gleichzeitig auf individuelle Wünsche von Eigentümern eingehen.

weg house b3

Weg-Verwaltung

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (insbesondere den §§ 27 und 28), aus der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung, aus den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer.

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Mietverwaltung

Der gesamte Verkehr mit den Mietern und Pächtern einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Miet- und Pachtverträgen. Die Einziehung, notfalls die Beitreibung der Miet- und Pachtgelder; die Wahrnehmung und Erhaltung der dem Auftraggeber zustehenden Vermieterrechte.

Verbände

  • bvi

    Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.

  • hl

    Verband der nordrhein-westfälischen Immobilienverwalter e.V.

  • hug

    Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg e.V.

Datenschutz

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