Da Hausverwaltung auch Vertrauenssache ist, heißt das für uns mehr als nur „verwalten". Durch erworbene Erfahrung -seit 1984- in mehreren Sparten der Immobilienverwaltung können wir eine umfassende Betreuung Ihres Haus- und Grundbesitzes garantieren und gleichzeitig auf individuelle Wünsche von Eigentümern eingehen.
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (insbesondere den §§ 27 und 28), aus der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung, aus den gültigen Beschlüssen und Vereinbarungen der Wohnungseigentümer.
Der gesamte Verkehr mit den Mietern und Pächtern einschließlich des Abschlusses und der Kündigung von Miet- und Pachtverträgen. Die Einziehung, notfalls die Beitreibung der Miet- und Pachtgelder; die Wahrnehmung und Erhaltung der dem Auftraggeber zustehenden Vermieterrechte.